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AGB KABELnet Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

( AGB01-2020) für die Überlassung von Internetzugängen


Firma Kabel-TV-Binz GmbH & Co. KG (nachfolgend "Firma" genannt) gewährt dem Kunden auf der Basis eines Kabelanschlusses den Zugang zum Internet sowie zu zusätzlichen eigenen interaktiven Diensten gemäß seinem Auftrag, den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preisliste (nachfolgend PL genannt) sowie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (nachfolgend LB genannt), die ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Diese regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Gewährung des Internetzugangs KABELnet von Firma Kabel-TV-Binz GmbH & Co. KG.

1. Leistungsumfang

1.1 Zugang zum Internet
Die Firma ermöglicht dem Kunden über den Kabelanschluss den Zugang zum Internet gemäß seinem Auftrag in Verbindung mit der LB/PL sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen KABELnet. Die jeweils aktuellen LB und PL liegen in unserem Büro aus, bzw können im Internet auf unserer Homepage nachgeschlagen werden.

2. Nutzungsentgelt

2.1 Nutzungsentgelt gemäss gültiger Preisliste.
Preisänderungen werden spätestens 30 Tage vor deren Wirksamkeit dem Kunden bekannt gegeben. Die Firma behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Anschluss des Kunden zu sperren. Evtl.Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

2.2 Die Verrechnung des Internet-Zuganges erfolgt bis zum 10. Kalendertag jeden Monats per Einzug im Voraus.
2.3 Ist der Kunde Verbraucher und möchte in bestimmten Abständen eine Rechnung in Papierform erhalten, so geschieht dies gegen einen Aufpreis gemäß gültiger Preisliste pro Rechnung.
Selbiges gilt auch bei Selbstzahlung.(Barzahlung, Dauerauftrag)

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der Firma nach vorheriger Absprache Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen das notwendige Equipment (Modem...) installiert werden soll.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Vertrages den ordnungsgemäßen Zustand, einschließlich der 230V/50Hz- Netzspannungsversorgng des Modems aufrechtzuerhalten.

3.3 Der Kunde darf den Service der Firma nicht wieder verkaufen, oder anderwertige Verbreitung der Internetdienste vornehmen ohne der Firma`s ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis. Alle Preise gelten ausschließlich für Privatkunden inklusive Mwst. nur in Verbindung mit einem Kabelanschluss. Der Kunde verpflichtet sich die von der KABEL-TV-BINZ GmbH & Co.KG erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleistungen) Dritten nicht entgeltlich, unentgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben. Die Tarife sind ausschließlich für den privaten Gebrauch konzipiert und nicht für die Vernetzung von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen.

3.4 User dürfen weder Netzwerkdienste noch Server-Dienstleistungen über KABELnet anbieten sowie keine Netzwerk-Dienste über den Service zur Verfügung stellen. Für Informationen über KABELnet Produkte für kommerzielle Zwecke oder zu Netzwerkzwecken gelten die AGB KABELnet Businesskunden.

3.5 Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Kunde dass er die im Anhang festgelegten FAIR USE POLICY verstanden und akzeptiert hat.

4. Sonstige Bestimmungen

4.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ( AGB01-2012) bilden einen weiteren Bestandteil des Vertrages, soweit dieser nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt.

4.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam werden ,so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

4.3 Voraussetzung für einen Internet-Zugang ist ein Vertragsverhältnis zwischen der Firma Padur und dem Kunden oder dem Eigentümer der Kundenanlage über die Überlassung von Kabelanschlüssen.

4.4 Das dem Kunden zur Verfügung gestellte Miet-Modem wird ausschließlich von der Firma eingerichtet, gewartet und betrieben. Insbesondere ist das Öffnen und Manipulieren des von der Firma zur Verfügung gestellten Equipments untersagt. Bei nachgewiesener Öffnung, Manipulation, Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

4.5 Die Firma behält sich vor, alte Geräte gegen gleichwertige oder ähnliche Geräte auszutauschen.

4.6 Der Schutz der Daten auf kundeneigenen EDV-Anlagen bleibt dem Kunden überlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma keine Haftung für Datendiebstahl, Datenverlust oder Beschädigung der Hardware übernimmt. Der Internetzugang darf nur für gesetzlich erlaubte Zwecke benutzt werden. Haftungsansprüche gegenüber der Firma sind grundsätzlich ausgeschlossen.

4.7 IP-Adressen werden von der Firma vergeben. Änderungen von festen Adressen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, zugewiesene Einstellungen zu ändern.

4.8 Soll das Kundenmodem an eine Hausverteilanlage angeschlossen werden, die im Eigentum eines Dritten steht, so ist die Zustimmung des Eigentümers der Anlage erforderlich. Diese ist vom Kunden beizubringen. Eventuelle Zusatzaufwendungen, insbesondere für Installationsarbeiten, gehen zu Lasten des Kunden. Hierzu ist im Bedarfsfall eine besondere Vereinbarung zu treffen.

4.9 Wird ein Modem nicht vertragsgemäss betrieben, kann dies die sofortige Einstellung der Telekommunikationsdienstleistung zur Folge haben und zum Verlust der evtl. bezahlten Kaution führen. Der Kunde haftet in diesem Falle für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.

4.10 Die Firma ist berechtigt, Protokolle (Logdateien) aus dem Datenstrom anzufertigen.

4.11 Der Kunde hat keinen Anspruch auf 100% -ige Verfügbarkeit der Dienste und Leistungen der Firma. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen der Telekommunikationsdienstleistung berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Entgelts. Die Firma haftet nicht für evtl.Schäden infolge von Betriebsstörungen.

5. Vertragsdauer

5.1 Der Vertrag tritt mit der Inbetriebnahme des Kabelmodems in Kraft.

5.2 Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich stillschweigend um 1 Monat, wenn nicht 4 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Gewichtige Gründe (z.B. Umzug außerhalb unseres Versorgungsbereiches) werden als vorzeitiger Kündigungsgrund anerkannt, bedürfen allerdings der schriftlichen Meldung.

5.3 Ein Wechsel des Tarifes ist während der Vertragslaufzeit möglich. Der Wechsel in einen höheren Tarif ist kostenfrei.Der Wechsel in einen niedrigeren Tarif kostet einmalig 39,90€.
Damit verlängert sich die Vertragslaufzeit wiederum um 1 Jahr. Ein Wechsel ist nur zum 1. eines Monats möglich.

5.4 Änderungen des Vertrages gelten nur, wenn sie von beiden Seiten schriftlich anerkannt sind.

6. Ausfertigung und Gerichtsstand

6.1 Der Vertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Kunde und Firma erhalten je eine Vertragsausfertigung mit Anlagen.

6.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Amtsgericht Bergen auf Rügen.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im übrigen gelten die ( AGB01-2020) für die Überlassung von Kabelanschlüssen der Firma.



8. Anhang

FAIR USE POLICY

Die "Fair Use Policy" sind verbindliche Richtlinien für alle KABELnet User. Wir empfehlen diese aufmerksam zu lesen. Bei Nichtbeachtung der Richtlinien sieht sich die Firma veranlasst, entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Die Richtlinien für eine faire Nutzung der Internetdienste (FUP) wurden von der Firma unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte ausgearbeitet:

Ziele

Handlungen zu verhindern, durch die die Nutzung des Internets für andere User beeinträchtigt wird; Das Internet als Medium für freie Ausdrucksmöglichkeit zu bewahren.
Die Einhaltung (lokaler oder internationaler) einschlägiger Vorschriften sicherzustellen; Die Privatsphäre und Sicherheit der einzelnen User zu schützen. Die Gewährleistung der Sicherheit, Verlässlichkeit und Privatsphäre der Systeme und Netzwerke der Firma, der Firma`s Ruf als verantwortungsvoller Provider zu erhalten.

Die nachstehende FUP legt fest, welche Handlungen von der Firma als Missbrauch oder als nicht dem erforderlichen Verhaltenskodex entsprechend angesehen werden. Jeder KABELnet User ist dafür verantwortlich, nach bestem Wissen und Gewissen die Vorschriften der FUP einzuhalten. Sollten Sie bezüglich der Verhaltensregeln noch Fragen haben, richten Sie bitte Ihre Anfrage an padur@kabel-tv-binz.de .

Allgemeines

Es ist nicht zulässig, die Internetdienste der Firma für illegale Zwecke zu nutzen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Als illegal gelten Übertragung, Vertrieb oder Speichern von Inhalten, die nationale, europäische oder internationale Vorschriften verletzen. Dies richtet sich auf den Schutz der Privatsphäre oder von geistigem Eigentum, den Schutz von Handelsnamen und Markennamen sowie jegliche Nutzung, welche die Rechte Dritter verletzt und/oder Teil einer strafbaren Handlung darstellt.

Wann ist es kein faires Verhalten?

E-Mail darf nicht für die Verbreitung von Werbe- und Promotionmaterial (als "spamming" bekannt) genutzt werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Versendung von Werbematerialien, Anfragen zu Wohltätigkeitszwecken, Unterschriftensammlungen sowie die Verbreitung von Nachrichten mit politischem oder religiösem Inhalt. Dererlei Nachrichten dürfen nur an jene versandt werden, die ausdrücklich danach verlangen, und niemals an Personen, die das Erhalten solcher Nachrichten explizit ablehnen. Ebenso verboten sind Kettenbriefe und so genannte Mail-Bomben (dabei handelt es sich um E-Mail-Nachrichten, die tausendfach an User übermittelt werden, um Mailserver und Accounts lahm zu legen). User dürfen andere User oder Organisationen weder einschüchtern noch belästigen.

Die KABELnet Internet-Dienste dürfen nicht dazu verwendet werden, die Richtlinien des fairen Verhaltens im Internet (FUP) zu beeinträchtigen und zu missachten sowie ähnliche Richtlinien von anderen Anbietern zu missachten.

Der Kunde muss nach bestem Wissen und Gewissen und mit all ihm zumutbaren Mitteln versuchen, die Verbreitung von Computerviren im Internet oder dem KABELnet zu verhindern.

Der exzessive und / oder regelmäßige Versand oder Empfang von großen Datenmengen, die nicht mehr dem durchschnittlichen privaten Gebrauch entsprechen, verringert die Leistung des Systems. So kann zum Beispiel die regelmäßige Nutzung von Tauschbörsen zum Austausch von Video-Dateien zu einer spürbaren Belastung für andere Kunden führen, da sich deren Zugriffsgeschwindigkeiten dadurch merklich verringern.
Bei Verstößen gegen das Gebot des Fair Use wird, nach vorheriger Abmahnung, im Wiederholungsfall der Anschluss gesperrt und der Vertrag gekündigt. Die Beurteilung der exzessiven / regelmäßigen Nutzung liegt dabei im Ermessen der Firma.

Wir werden alles tun, um Schaden von Ihnen und allen unseren Kunden fernzuhalten. Bei uns sind Sie sicher. Darauf können Sie sich verlassen.


Ergänzende AGB KABELnet phone (Telefoniedienste)

1. Geltung der Nutzungsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für das Nutzen des über den Internetzugang der Firma Kabel-TV-Binz GmbH & Co. KG (nachfolgend "Firma" genannt) 18609 Ostseebad Binz, Hauptstr. 04 (nachfolgend "Firma" genannt) angebotenen Internet-Telefoniedienstes und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend Telefoniedienst).

1.2 Die Firma ist mit einer Nutzung ihres Telefoniedienstes durch den Teilnehmer nur bei Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Teilnehmer erkennt diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit der Anmeldung bzw. Inanspruchnahme des Telefoniedienstes der Firma an.

1.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Teilnehmer hat jegliche Änderung seines Namens, seiner Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Bankverbindung der Firma unverzüglich mitzuteilen.

2. Gegenstand des Telefoniedienstes der Firma

2.1 Die Firma ermöglicht ihren Kunden, über das Internet zu telefonieren. Zu diesem Zweck betreibt Firma ein IP-Netz im Kabelfernsehnetz sowie die zur Erbringung dieser Dienste nötigen technischen Einrichtungen. Der Telefoniedienst ist integraler Bestandteil des Internet-Anschlusses. Der Telefoniedienst erfordert spezielle Kabelmodems mit integriertem Telefonadapter(EMTA). Die Kabelmodems mit EMTA sind Bestandteil des Internetanschlusses der Firma und werden unentgeltlich und ausschließlich über die Firma zur Verfügung gestellt.

2.2 Die von der Firma angebotene Leistung besteht aus der Weiterleitung eines Telefongespräches von einem gemieteten Teilnehmernetzanschluss über das Internet an den Kunden. Die Firma stellt keinen Teilnehmernetzanschluss bereit. Die Firma behält an den Rufnummern das Eigentumsrecht.

2.3 Soweit die Firma kostenlose Dienste und Leistungen anbietet, hat der Kunde auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Die Firma kann solche, bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einstellen, ändern oder kostenpflichtig anbieten. Hieraus ergibt sich für den Anwender kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

2.4 Hat der Teilnehmer bei der Firma die Gelegenheit, elektronische Nachrichten über das Internet zu versenden, weist die Firma ausdrücklich daraufhin, dass eine Überprüfung der über das Netz der Firma empfangenen und gesendeten Nachrichten unzulässig ist. Die Firma kann insbesondere nicht ausschließen, dass Nachrichten rechts- bzw. sittenwidrige Inhalte enthalten und ist daher nicht verantwortlich für den Inhalt der Nachrichten.

2.5 Der Umfang der Leistungen des von der Firma angebotenen Telefoniedienstes ist jederzeit unter www.kabel-tv-binz.de abrufbar. Die Firma ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von der Firma für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen, behördlichen Auflagen oder anderen hoheitlichen Maßnahmen erforderlich ist.

2.6. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen und des Kabelfernsehnetzes sowie sonstige Störungen, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Entgelts. Die Firma haftet nicht für evtl. Schäden infolge von Betriebsstörungen. Sollten Netzbetreiber ihre Leistungen gegenüber der Firma so verändern, so dass dies Auswirkungen auf Leistungen gegenüber den Kunden hat und die Firma deswegen gezwungen ist, ihre Leistungen entsprechend einzuschränken, so ist die Firma hierzu berechtigt. In diesem Fall räumt die Firma Ihren Kunden jedoch das Recht ein, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der notwendigen Änderungen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weist die Firma ausdrücklich hin.

3. Pflichten des Kunden

4.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Telefoniedienst der Firma nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.

4.2 Die Firma ist bestrebt, den Teilnehmern eine jederzeitige reibungslose Funktionsfähigkeit der angebotenen Dienste zu gewährleisten. Zu diesem Zweck akzeptiert der Teilnehmer Wartungszeiten, in denen es möglicherweise zu kurzfristigen Einschränkungen einiger Dienste kommen kann.

4. Vergütung

4.1. Die Firma stellt dem Teilnehmer einen Telefonzugang auf der Basis eines Internetanschlusses zur Verfügung. Die Laufzeit und Vergütung richten sich nach dem Vertrag über einen Internetanschluss und dessen AGB.

4.2 Ist der Internetanschluss wegen Zahlungsverzug oder aus technischen Gründen gesperrt, kann der Telefoniedienst, unabhängig von der Höhe des Telefonguthabens,nicht erbracht werden.

4.3 Die Firma ist berechtigt, die Verbindungspreise jederzeit nach Vorankündigung auf seiner Webseite www.kabel-tv-binz.de mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser vier Wochen dem geänderten Preis widerspricht.

4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise Festpreise.

4.5 Die Firma ist im Verzugsfall berechtigt, die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

3.6 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen der Firma an Dritte ist ausgeschlossen.

4.7 Zu Aufrechnungen oder der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Teilnehmer nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Firma schriftlich anerkannt worden ist.

4.8 Die Firma kann den Telefoniedienst mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn der Kunde der Firma aus dem Internetanschluss Zahlungen schuldet. Die Firma ist in diesem Fall berechtigt, vorhandenes Telefonieguthaben mit offenen Forderungen zu verrechnen.

5. Haftung

5.1 Die Firma haftet für etwaige dem Teilnehmer entstehende Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen.

5.2 Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzungvon Leib oder Leben haftet die Firma nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.3 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der Firma auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

5.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firmar nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorlag. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.5 Die Firma ist nicht verantwortlich für die Inhalte der bei der Nutzung des Telefoniedienstes übermittelten Nachrichten.

5.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf 100% -ige Verfügbarkeit der Dienste und Leistungen der Firma. Für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen der Netzleistungen haften wir dann nicht, wenn sie auf der Einwirkung höherer Gewalt beruhen. Dieser stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich,die die von uns angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (Beispiele: wesentliche Betriebsstörungen sowie Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen).
Die Firma weist den Kunden darauf hin, dass die Notruffunktion des Anschlusses bei einer Nutzung des Kabelmodems inklusive EMTA Adapter eingeschränkt ist.
Die Firma weist weiter darauf hin, dass der Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet ist, ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. Die Firma haftet bei einer derartigen Nutzung des Telefonanschlusses sowei bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle.

6. Ausfertigung und Gerichtsstand

6.1 Der Vertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Kunde und Firma erhalten je eine Vertragsausfertigung mit Anlagen.

6.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Amtsgericht Bergen auf Rügen.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen

7.1 Im übrigen gelten die ( AGB01-2012) für die Überlassung von Kabelanschlüssen der Firma.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Regelungen zur Vertragslaufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem abgeschlossenen Internet Vertrag.

8.2 Rückzahlung von Prepaidguthaben bei Kündigung:
Vom Kunden eingezahltes Guthaben auf dem Prepaidkonto der Firma kann auf Anforderung zurück überwiesen werden. Hierfür wird eine Servicepauschale von EUR 5,-erhoben. Die Anforderung muss in schriftlicher Form vorliegen. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 14 Tagen in Anspruch nehmen.